AGB
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Hundephysio Hanna Pistauer. Die AGB enthalten wichtige Informationen über die Bedingungen für die Inanspruchnahme meiner physiotherapeutischen Dienstleistungen. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, bevor Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen. Sollten Sie Fragen zu den AGB haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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Hundephysio Hanna Pistauer
Inhaberin Hanna Pistauer
Beim Mühlbach 3
89171 Illerkirchberg
E-Mail: Info@hundephysio-pistauer.de
Behandlungsvereinbarung & AGB
gültig ab 01.12.2024
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hundephysio Hanna Pistauer - Beim Mühlbach 3, 89171 Illerkirchberg - als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhaltenden als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1. Behandlung
Der Tierhalter stimmt einer tierphysiotherapeutischen Behandlung seines Tieres in der Tierphysiotherapiepraxis Hanna Pistauer zu. Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden obliegt dem Therapeuten und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen des behandelnden Therapeuten. Diagnosen stellt ausschließlich Ihr Tierarzt. Die therapeutische Vorgehensweise ergibt sich aus einer vorangegangenen ausführlichen Anamnese, einschließlich Sicht-, und Tastbefund sowie Gelenktestung und einer Ganganalyse.
2. Behandlungsvertrag
Die Tierphysiotherapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
3. aktive Mitwirkung Tierhaltender
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhaltende nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhaltende Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter aufgrund seiner Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
4. Therapie
Der Tierphysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Auch weiterreichende Krankheiten, die evtl. in Folge einer Behandlung/Therapie eintreten oder verschlimmert werden können, können dem Therapeuten nicht zur Last gelegt werden.
In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Der Tierhaltende ist verpflichtet, der Tierphysiotherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Tierheilpraktiker etc., zu unterrichten. Ferner verpflichtet sich der Tierhaltende, die Tierphysiotherapeutin von Untugenden ihres/seines Tieres, wie z. B. Bissigkeit, in Kenntnis zu setzen. Der Tierhaltende verpflichtet sich bei aggressivem oder unsicherem Verhalten des Hundes, Sicherheitsvorkehrungen, wie das Tragen eines passenden Maulkorbs, zu treffen.
Der Tierhaltende wird darauf hingewiesen, dass die durch den Therapeuten gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Zudem wurde der Tierhaltende darauf hingewiesen, dass muskuläre und/oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, vorübergehende Verstärkung von Krankheitssymptomen und ähnliche Reaktionen nach Therapieeinheiten unter Umständen auftreten können.
Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten bitte die Therapeutin informieren und falls nötig, umgehend einen Tierarzt konsultieren.
Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tierphysiotherapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können. Verhält sich das Tier vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich die Tierphysiotherapeutin vor, die Therapie sofort abzubrechen. Wegen aggressivem Verhalten des Tieres abgebrochene Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Haftpflichtversicherung
Der Tierhalter bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden abgesichert zu sein.
Der Tierhaltende/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Die Therapeutin haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die von Dritten oder deren anwesenden Tieren bei einer Therapie herbeigeführt wurden.
Die Praxis Hundephysio Hanna Pistauer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Hunde, die an einem Gruppenkurs teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
6. Termin
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie telefonisch, per E-Mail oder Post von der Praxis Hundephysio Hanna Pistauer bestätigt wurden.
Mit dem Abschluss eines Termins stimmt der Tierbesitzer den Inhalten der AGBs und des Behandlungsvertrages zu.
7. Terminabsagen
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin -bei Montagsterminen bis Samstag vor 12 Uhr- telefonisch abzusagen.
Sollte es aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt zum kurzfristigen Ausfall seitens der Therapeutin von vereinbarten Terminen kommen, wird die Therapeutin dem Kunden dies umgehend mitteilen und sich schnellstmöglich um einen Ersatztermin bemühen. Bereits bezahlte Gebühren bleiben für diesen Termin weiterhin gültig.
8. Terminversäumnisse
Wird ein Termin innerhalb 24 Stunden vor dem Termin, erst am selben Tag oder gar nicht abgesagt, berechne ich diesen in der Regel zu 50%.
9. Verspätung zu einem Termin
Wenn Sie mit Ihrem Tier zu spät zum Termin erscheinen, kann der Therapeut aufgrund nachfolgender Termine die Behandlung meist nicht nach hinten ausweiten. Der Termin wird nach dem vereinbarten Behandlungsende voll berechnet.
10. Pünktlichkeit
Bitte kommen Sie pünktlich zu unseren Terminen. Die Sprechstunde ist immer so geplant, dass es für Sie keine Wartezeiten gibt. Daher bitte auch nicht zu früh zum Termin erscheinen, da sonst die vorherige Behandlung gestört würde. Es gibt keinen Wartebereich.
11. Bezahlung der Behandlung
Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung in bar bzw. per EC-Karte. Sollten Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung benötigen, erfragen Sie diese bitte.
Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut und Tierhaltenden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste von Tierphysio Hanna Pistauer. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden. Die veranschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
12. Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
13. Praxisordnung
Der Hund wird an der Leine geführt. Der Tierhaltende achtet darauf, dass das Tier sich nicht in oder am Haus oder an den umliegenden Grünflächen/Gebäuden erleichtert. Sollte es doch passieren, wird eine Zahlung von 5€ Reinigungsgebühr fällig. Die Reinigung geht von der Zeit der Behandlung ab. (Bitte sprechen Sie den Therapeuten an, sollte ihr Hund inkontinent sein).
14. Persönliche Daten/ Datenschutz
Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich. Ihre Daten werden zu Dokumentationszwecken für die Behandlung Ihres Tieres von Hundephysio Hanna Pistauer gespeichert. Selbstverständlich werden diese nicht an Dritte weitergegeben, außer Sie wünschen es ausdrücklich, z. B. bei Kommunikation mit Ihrem Tierarzt. Sie werden zur Weiterverarbeitung innerhalb des Praxissystems genutzt. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhaltenden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhaltende zustimmen wird.
Wenn die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Dasselbe gilt, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Tierphysiotherapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Die von der Tierphysiotherapeutin angefertigten Patientenunterlagen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen Eigentum der Tierphysiotherapeutin. Der Tierhaltende hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des Tierhaltenden auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht der Tierphysiotherapeutin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, bleibt davon unberührt.
Patientenunterlagen werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
15. Urheberrecht
Es dürfen keine Therapien, Therapiepläne, Unterlagen o.ä. von der Tierphysiotherapeutin ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung, auch nicht in Auszügen, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Diese sind urheberrechtlich geschützt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Ulm.
17. Änderungsvorbehalt
Ich behalte mir vor, Art und Umfang der Behandlung, sowie Preise zwischenzeitlich zu ändern.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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